Auf Telepolis gibt es dazu einen interessanten Artikel der ein spannendes Geschäftsmodell beschreibt – dabei werden Filesharer, die eher unverkäufliche Spiele oder Pr0n ziehen abgemahnt – so weit so bekannt.
Allerdings sind die veranschlagten Gebühren niedriger als von der Musikindustrie bekannt und belaufen sich auf 200 Euro für den Anwalt und 50 Euro Schadensersatz für den Diebstahl, eine Summe, die verkraftbar ist und seltener zu einer Gerichtsverhandlung führt.
Um das ganze dann wiederholen zu können, bezieht sich die Abmahnung auf ein bestimmtes Produkt und nicht die gesamte Lieferpalette des Abmahnenden – und so läßt sich dann auch bei eher erfolglosen Ramschwaren noch gut verdienen.
Das ist doch mal eine Geschäftsidee… irgendwas was den Leuten unglaublich peinlich ist abzumahnen, ob die das haben oder nicht.. und darauf zu bauen, dass die allein schon wegen dem Schamgefühl die 250 Euros zahlen…
darauf muss man erstmal kommen… Ach hätte ich doch Jura studiert
Studieren braucht man dazu gar nicht – da ist es vor allem wohl “nur” eine solche Idee zu haben…
(Und ich frage jetzt nicht, wer mir einen selbstgedrehten Porno zur Verfügung stellt)