Laut Heise hat Mirko Manske, der Chef der „Cybercrime“-Abteilung des BKA, auf einem Kongress sein Leid geklagt über die fehlende Vorratsdatenspeicherung.
Zwei Beispiele nannte er, einmal das Aufspüren eines Crackers, welcher mit Hilfe der französischen VDS-Sammlung aufgespürt wurde. Und dann noch ein Gedankenexperiement: Was wäre, wenn ein Mörder nur wegen fehlender IP-Daten sich einer Strafverfolgung entziehen könnte?
Dazu sagte wohl Manske:
Wir kommen hier nicht weiter. Wir können nicht helfen, weil der Preis für die Gesellschaft zu hoch ist.
Und an dieser Stelle gibt es einen clash of cultures: Der BKAler sieht das als etwas negatives an, das ausgerottet werden muss („dann müsse man sich eingestehen“). Ich sehe das als Rechtsstaat in Aktion, die Grundrechte im Grundgesetz sind insbesondere Schutzrechte des Bürgers vor dem Staat („Sicherheit als Grundrecht“ ist damit ein red herring, der nicht nur riecht, sondern stinkt und schimmelt). Wir haben die berühmte freiheitliche demokratische Grundordnung – Wünsche der Sicherheitsbehörden sind KEINE gute Grundlage, diese Ordnung am Leben zu halten.
Vergleiche hinken zwar immer, aber auch wenn sicherlich Morde aufgeklärt werden könnten, wenn sich jeder Bewohner beim Verlassen oder Betreten eines Gebäudes Melden müsste – DAS verlangt keiner, mW noch nicht mal die Betonköpfe der GdP oder die Scharfmacher der konservativen Parteien.