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Ein religiöses Werk? Besser den Kinderschutzfilter abschalten.

Charles Stross hat sich in die Untiefen des Internet gewagt und eine Pressemitteilung von Clean Reader gelesen. Der Anbieter stellt dabei einen Wortfilter für eBooks zur Verfügung, der – think of the children! – böse Worte ausfiltert; wie ass, fuck, chick usw.

Aber zurück zur Pressemitteilung, schallend lachen musste ich bei:

If a reader is reading the Bible with Clean Reader there will be quite a lot of words blocked; hell, damn, ass, Jesus, etc. The user will have to make a judgement call as to whether or not to use the „Clean Reader“ feature with each book. If it’s a religious book they may just opt to turn the feature off.

Da ist ein Anbieter, der (wohl auch aus christlicher Denke?) glaubt, dass schlimme Worte ein Leben zerstören können (oder so) und damit unterdrückt gehören. Dann stößt dieser Anbieter auf ein (die Denkweise definierendes?) Buch, welches zu großen Teilen aus diesen Pfui-Begriffen besteht. Und dann folgt kein Nachdenken über das eigene Mission Statement zum Filtern über Wortlisten, sondern der Hinweis, dass _in diesem Fall_ das Unterdrücken nicht nötig sei.

Einfach gestrickte Menschen (sage ich mal so) müssen sich sehr komplexe Theoriengebilde aufbauen, um das eigene einfache Weltbild nicht zu beeinträchtigen…

Von renke

IT-Ratte (oder Systemadministrator), hat nen neues Spielzeug gekriegt und wird die "Genese" des Servers hier bebloggen.

21 ist nur die halbe Wahrheit.

2 Antworten auf „Ein religiöses Werk? Besser den Kinderschutzfilter abschalten.“

Leonardo da Vinci schrieb bekanntlich von rechts nach links (Spiegelschrift).
Man könnte so einen Buch schreiben (mittels Spiegel zu lesen) und dann sehen was dieses blöde SW daraus macht ;-)

Übrigens, die Urheberrechte diesseits der Atlantik verbieten es, daß (wie o.g. SW tut) der Großteil übernommen wird aber spezifische Wörter ersetzt werden.
Siehe auch Plagiate a la Guttenberg. Somit durfte der SW hier illegal sein.

Ich glaube nicht, dass die Urheberrechte (hier speziell die Regelungen aus dem UrhG) einschlägig sind.

Das Gesetz schützt den Urheber vor unerlaubten Veröffentlichungen, niemand kann mir verbieten beispielsweise eine (in meinem Besitz befindliche) Bibel zu nehmen und jedes Auftreten von Gott, Jehova, JHWH, Herr, HErr und HERR [ich glaube das sind dann alle Varianten?] zu überschreiben mit z.B. Vanillepudding*.

Allerdings dürfte ich – wenn das Buch noch urheberrechtlich geschützt ist (bei 70 p. m. a. möglich? ;)) – dieses nicht ohne Einwilligung des Autors veröffentlichen – beim Beispiel oben dürfte das noch nicht einmal eine Bearbeitung nach UrhG §3 sein.

(Rechtlich) interessant könnte noch der Vertriebsweg sein (ein eBook wird nicht verkauft sondern lizensiert), aber ich wage zu bezweifeln, dass durch AGBs wirksam unterbunden werden kann, nur Teile des Text anzuzeigen.

*) Esther 1: „Sie fürchteten Unheil und rechneten mit ihrem Untergang. Da schrien sie nach Vanillepudding.“ :D

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