Es ist durch, das BVerfG hat das NRW-Gesetz zur Onlinedurchsuchung gekippt und dabei auch gleich ein neues Grundrecht eingeführt, das laut dem Gerichtspräsidenten zu den anderen Freiheitsrechten wie insbesondere dem Schutz des Telekommunikationsgeheimnis, dem Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und dem informationellen Selbstbestimmung hinzu tritt.
Friss das, Schäuble.
Update: Was längeres auf Netzpolitik und die Pressemitteilung vom Gericht
weiterer Nachtrag:
Um mal die Begeisterung etwas zu kühlen noch schnell eine Interpretation des Grundrechtes Schutz des Telekommunikationsgeheimnis aus dem aktuellen Beitrag von Annalist
Bei der Transmediale habe ich die Tochter eines ehemaligen Richters am Bundesgerichtshofs kennengelernt. Sie schockte alle am Tisch damit, dass sie niemals irgendwas wichtiges oder persönliches unverschlüsselt per Mail verschicken würde. Weil sie ja als Kind und Jugendliche mit der Überwachung aufgewachsen ist und zu ihrem Alltag gehörte, dass ihr Telefon abgehört wurde. Sie geht ganz automatisch davon aus, dass mitgehört wird.
Die BGH-Richter werden alle abgehört und wissen das auch. Es dient der gegenseitigen Kontrolle. Wundert sich jetzt noch irgendwer, dass deutsche Richter so leichtfertig Überwachungsmaßnahmen gegen andere unterschreiben?
Erschreckend und kaum zu glauben.