Nicht, dass ich Anwalt bin, insbesondere nicht für Verfassungsrecht. Aber wenn unsere Regierung den Bundeswehreinsatz im Inneren will, ist dann nicht langsam mal der Fall von 20(4) erreicht?
Die sonstigen einschlägigen Vorschriften sind 87a(4) in Verbindung mit 91(2) beziehungsweise 35(3).
Alle diese Ausnahmen zielen darauf ab, dass ein _Bundesland_ nicht fähig ist, eine wie auch immer geartete Lage (Naturkatastrophe, Unglücksfall, Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Ordnung) allein zu bewältigen, in diesem Fall dürfen* andere Länderpolizeien, die Bundespolizei oder auch die Bundeswehr aushelfen.
Aber das, was jetzt gerade in der Koalition gebastelt wird, hat wenig mit der Nothilfe zu tun, das scheint mir eher etwas zu sein, das zentralistisch aufoktroyiert werden soll, die Regierung soll das Recht haben entscheiden zu dürfen, wann ein Bundesland nicht mehr fähig ist, mit irgendetwas klarzukommen.
Keine Frage, ich bin auch für einen massiven Militärschlag gegen die bayerische Regierung, aber ich darf das sagen, ich bin Zyniker und nur indirekt den Ideen des Grundgesetzes verpflichtet. Doch es muß doch den etlichen tausend Juristen in den betroffenen Ministerien auffallen, dass sie gegebenfalls nicht gegen die Buchstaben, aber gegen den Sinn unserer Verfassung verstoßen. Ursprünglich war es ja mal vorgesehen, dass der Bund nur die Dinge übernimmt, welche die Länder nicht alleine regeln können – okay, dass dies aufgeweicht wurde, kann ich (häufig) nachvollziehen.
Aber eine Zentralregierung, die einfach mal so just4fun den Notstand ausruft und eine Panzerbrigade nach Freiburg verlegt, weil da möglicherweise Raubkopiererterroristen sind und ein Gewitter vorhergesagt wurde?
Überspitzt formuliert? Aber hallo. Realistisch? Ich _hoffe_ nicht.
*) nicht müssen