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nicht einklagbare Grundrechte

Laut einem Kompromissvorschlag für die Neufassung der europäischen Telecom-Regulierung soll der Grundrechtsschutz der Internetnutzer nur noch in abgeschwächter Form sowie als nicht einklagbarer Erwägungsgrund in das umfangreiche Gesetzesvorhaben aufgenommen werden.

(aus einem Heise-Artikel)

Äh, was?

Von renke

IT-Ratte (oder Systemadministrator), hat nen neues Spielzeug gekriegt und wird die "Genese" des Servers hier bebloggen.

21 ist nur die halbe Wahrheit.