Laut einem Kompromissvorschlag für die Neufassung der europäischen Telecom-Regulierung soll der Grundrechtsschutz der Internetnutzer nur noch in abgeschwächter Form sowie als nicht einklagbarer Erwägungsgrund in das umfangreiche Gesetzesvorhaben aufgenommen werden.
(aus einem Heise-Artikel)
Äh, was?