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dünn Herr Arcor, wirklich dünn

Ich habe eine Antwort darauf erhalten – Kern der Begründung meine fristlose Kündigung abzulehnen ist dann, dass

[…] die Bundesregierung [beabsichtigt], die Inhalte und Ausrichtung der freiwilligen Selbstvereinbarung noch in diesem Sommer durch ein Gesetz zu regeln. Dieses Gesetz ist dann für alle relevanten TK-Unternehmen bindend.

Ja und? Weil ein Gesetz *geplant* wird, müssen wir schon in Vorleistung treten? Hat Arcor die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 19% auch schon umgesetzt, als das Gesetz angekündigt wurde?

Mir kommt das alles recht dürr und schlecht begründet vor, mal sehen was der Jurist dazu sagt…

Nachtrag
Mich hat das Argument „kommt ja eh als Gesetz, dann können wir auch einfach so sperren“ so aufgeregt, dass ich dem How-To gefolgt bin und die Freiburger MdBs Gernot Erler und Kerstin Andreae angefaxt habe.

Nachtrag zum Nachtrag, diesmal inline Übermorgen ist eine Anhörung zu diesem Gesetz im Wirtschafts- und Technologie-Ausschuss, an sich _die_ perfekte Möglichkeit, davor noch einmal Abgeordnete zu kontaktieren!

Wenn sich jemand inspirieren lassen will – hier der Text:

Sehr geehrte Frau Andreae,

ich möchte mich bei Ihnen in Ihrer Funktion als meine Wahlkreisabgeordnete melden, mit der Bitte, das geplante Gesetz zur Sperrung der Kinderpornografie im Internet abzulehnen.

Bitte nehmen Sie sich kurz die Zeit, einige Gesichtspunkte dazu anzuhören.

Vorgesehen ist es, dass die Blockade der Seiten über eine sogenannte DNS-Sperre stattfindet, dabei wird die Verbindung zwischen beispielsweise www.eineseite.de nicht mehr aufgelöst zu der technischen IP-Adresse im Schema 1.2.3.4. Dies führt bei der Umsetzung des Gesetzes _nicht_ dazu, dass der Zugriff auf die Seiten nicht mehr möglich ist.

Mir fallen spontan mindestens drei Methoden ein, wie trotz der oben umrissenen Methode ohne Probleme weiter auf die „gesperrten“ Seiten zugegriffen werden kann:
* Direkte Eingabe der IP-Adresse (diese Informationen werden sich sehr schnell verbreiten)
* Ändern des DNS-Servers in den Rechnereinstellungen (das Landgericht Hamburg formulierte am 12.11.2008 in einem Urteil zu der Forderung nach DNS-Sperren „Dem Gericht ist es in wenigen Minuten gelungen, eine Internetseite mit einer Anleitung zur Umgehung mit den verfügbaren Name-Servern zu finden.“*)
* Nutzen des Internets in zum Beispiel Bibliotheken oder Rechnerräumen von Universitäten, öffentliche Internetdiensteanbieter sind im Gesetzesentwurf explizit von der Filterungspflicht ausgeschlossen

Der Vorschlag der DNS-Filterung scheint mir dem Leitspruch „aus den Augen, aus dem Sinn“ zu folgen, ich möchte Sie dringend bitten, im Bereich der Kinderpornografie der Prämisse „Löschen statt Sperren“ zu folgen.

Der Verein MOGIS (MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren) hat dazu exemplarisch die bekannt gewordene norwegische Sperrliste ausgewertet**, dabei ergab sich eine fast einhunderprozentige Deckung der Länder mit den rechtlichen Möglichkeiten der Verfolgung von Kinderpornografie mit den Serverstandorten aus der Sperrliste.

Es scheint möglich zu sein, die Betreiber der Server zu verfolgen, bitte drängen Sie darauf, ein Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet nicht mit dem Feigenblatt der unwirksamen DNS-Sperren zu beschließen, sondern alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Anbieter selbst zu belangen und die Server als Quellen der Kinderpronografie abzuschalten.

Vielen Dank für Ihre Zeit,
Renke Brausse

*) http://openjur.de/u/30638-308_o_548-08.html
**) http://mogis.wordpress.com/2009/04/13/moeglichkeiten-der-rechtlichen-verfolgung/

Ach ja, die Anrede und das Geschlecht im ersten Satz waren beim Erler anders :)

Von renke

IT-Ratte (oder Systemadministrator), hat nen neues Spielzeug gekriegt und wird die "Genese" des Servers hier bebloggen.

21 ist nur die halbe Wahrheit.