Vor einiger Zeit schrieb ich mal:
Ein anderer Punkt ist der ständige Verstoß gegen die Bundestagsgeschäftsordnung: In dieser heißt es, dass eine Abstimmung nur dann gültig ist, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
Und heute die große Überraschung:
Das Mindestquorum für ein beschlussfähiges Plenum sei nicht erreicht worden – die Entscheidung wurde vertagt.
Ging nur leider um das irakische Parlament, nicht den Bundestag…