Der Wikipedia-Artikel zu Kopierschutz ist veraltet – es ist nicht mehr umstritten, was eine „wirksame technische Maßnahme“ nach UrHG §95a ist, der BGH hat gesprochen.
Als wirksamer Kopierschutz gilt inzwischen die Bauform von Cartridges und Anschlüssen. So weit zum modernen deutschen Urheberrecht, das die Interessen aller Stakeholder ausgleicht…