Es ist ja sehr putzig, dass gerade alle wegen der DSGVO rumrennen wie aufgescheuchte Hühner. Vollkommen überraschend kam das! In Kraft getreten ist die Verordnung übrigens vor 2 Jahren, die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt war am 4. Mai 2016…
Die Seite hier dürfte unter die Ausnahme von Artikel 2 (2) fallen, aber selbst wenn nicht fühle ich mich auf der sicheren Seite: Die Webserver-Logs enthalten nur die ersten zwei Bytes der IP-Adresse und Kekse gibt’s nur für diejenigen, die unbedingt beim kommentieren einen haben wollen.
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