Die Du-bist-Terrorist-GVU-Sache habt ihr mitbekommen?
Das lustigste an der Sache ist ja eigentlich die Zusammenziehung dessen, was die GVU gesagt hat.
Es ist für uns ein kleines bisschen überraschend, dass manchmal Leute über Portalseiten auffindbar sind, die wir eher zu den massiv urheberrechtsverletzenden Angeboten zählen.
(aus einem Radiointerview)
Bei der Nachprüfung ist der GVU noch am Rande aufgefallen, dass bei der Verlinkung der fraglichen Videos auf dem bekannten Raubkopie-Portal „Monsterstream“ gegen die CC Lizenzbedingungen verstoßen wurde, welche die Einbettung in dieser Form nicht zulassen.
(zweite Pressemitteilung zum Thema)
Wenn ich das richtig verstehe heißt das also, dass der Urheber selbst schuld ist, wenn er es zulässt, dass sein eigenes Werk entgegen dem Urheberrecht verbreitet wird und gleichzeitig die Originalveröffentlichung entfernt werden muss, wenn die anderen Veröffentlichungen der Lizenz widersprechen.
Ich denke da nicht drüber nach, weil sonst MY HEAD ESPLODES!elf!1!