Gestern war ich noch auf einen Wein unterwegs – und am Tisch daneben fand die Weihnachtsverein des SPD-Ortsvereins statt. Der europapolitische Sprecher der Landtagsfraktion (o.s.ä.) hat ein paar Worte gesagt, unter anderem zu CETA und den Schiedsgerichten (die wohl ein großer Grund für das recht große Brodeln in der SPD-Basis sind).
Laut ihm wurde ein Gutachten erstellt*, in dem es heißt, dass die Schiedsgerichte nur dann ins Spiel kommen, wenn das Rechtssystem nicht weit genug ausgebaut sei. Damit würden Streitigkeiten zwischen Kanada und Deutschland vor regulären Gerichten verhandelt werden, nicht vor diesem Privatclub reicher Anwältskanzleien namens Schieds“gericht“. Als Beispiele für schlechte Rechtssysteme nannte er Rumänien und Bulgarien – und da stellte sich mir schon die Frage, warum es hingenommen wird, dass innerhalb der EU mit sehr unterschiedlichen Standards gearbeitet wird und wohl die vier Grundfreiheiten nur auf dem Papier bestehen. Alles ohne jegliche Kritik durch diesen SPDler, für ihn ist so ein Klassensystem wohl vollkommen richtig und korrekt…
Er sagte dann glücklicherweise noch dazu, dass natürlich unklar ist ob dieses Gutachten so Bestand hat; leider hat er sich in keinster Weise dazu geäußert, wer denn einschätzt ob die Rechtssysteme gut genug sind. Ich tippe ja auf einen Ausschuss aus Vertretern der Vertragspartner und Unterhändler der Schiedsgerichte. Insbesondere zweitere sind Toatal Neutral(tm). Im Lexikon steht übrigens im Abschnitt zu Investitionsschutz nichts zu Güte der Rechtsysteme, sondern nur zu Schlichtungsverfahren bei Uneinigkeit der Parteien.
*) ziemlich so: „beauftragt von der SPD