Der Eilantrag zur Vorratsdatenspeicherung wurde entschieden – mit einem Teilerfolg, der Datenberg darf von den Behörden nur noch bei schweren Straftaten geschürft werden, die Speicherung selbst bleibt bis mindestens zur Hauptverhandlung erlaubt.
So ganz zufrieden bin ich damit nicht, wo Datenhalden geschaffen werden, werden sie auch genutzt.
Na ja, mal abwarten was dazu Leute mit mehr Wissen als ich zu sagen und die ersten tiefen Analysen abwarten.
So dann erst mal nicht der Knüller.