Vor einiger Zeit habe ich mich über das neue Gesetz zur Computerkriminalität ausgelassen – und so wie es aussieht hat heute das Gesetz den Bundesrat unbeanstandet passiert.
Was nun? Im Rahmen meiner normalen Tätigkeit nutze ich Tools wie Nessus (Tool zum Aufspüren von Sicherheitslücken), wireshark (ein Portscanner), tcpdump (Mitschneiden von Netzwerkverkehr) und libcrack (Bibliothek zum Knacken von Kennwörtern, wird genutzt um neue User-Passwörter zurückzuweisen, wenn sie zu leicht knackbar sind). Bei den ersten drei läßt sich noch drüber streiten, ob das wirklich „Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat [i. S. der Computerkriminalität] ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet der sonst zugänglich macht“ sind. libcrack ist aber eindeutig nur und ausschließlich dazu da, Kennwörter zu knacken – auch wenn ich sie nicht dazu nutze, in fremde System einzudringen.
Willkommen Geldstrafe, willkommen Gefängnis, danke Wolfgang „ich bin anständig“ Schäuble und Brigitte „was war noch mal ein Browser“ Zypries.
[Update: Phenolit hat daraus Konsequenzen gezogen und die deutsche Homepage dichgemacht]