Ich war dann heute bei meinem ehemaligen Rechtsprof und Anwalt für IT-Themen (danke übrigens für das Bier – ich werde das revanchieren…) und habe die rechtlichen Implikationen meines Tor-Servers zu besprechen – sehr interessant, aber später mehr.
Roland und Ralf (zwei Mitstudenten bei WIGP03) kamen an diesem Tag auch nach Heidenheim (eine Geste, die ich sehr zu schätzen weiß) und zusammen mit dem Prof sind wir dann noch auf ein Bier in der Radio-Bar gewesen (viele Vollräusche sind mit diesem Laden verbunden…) – Roland hat angeboten, mich nach Stuttgart zu bringen. Tja, dabei habe ich mich dann zeitlich doch etwas verschätzt, auf jeden Fall stehe ich jetzt im Bahnhof und versuche, bis 01:26 wach zu bleiben, dann fährt mein Zug Richtung Mannheim, ich werde dann um 04:50 in Freiburg sein und von dort aus direkt ins Büro fahren, aber solche Nachtschichten kenne ich ja bereits.
War ein cooler Abend, unser Rechtsprof sagte dann, er wolle unseren Kurs mal wieder in seinen Garten lotsen, dieses Event wird wohl rund um die EM stattfinden – und WIGP03 hat einen Ruf zu verteidigen, anscheinend ist der 07er-Jahrgang auch ganz gut am rocken – wer das also von den BAlern liest: Bitte melden, ich sammel ab sofort Adressen um den Termin dann zeitnah weiterzugeben.
Doch zurück zu Tor: Ich habe mich vor allem für rechtliche Konsequenzen interessiert, dabei sind zwei Teile zu unterscheinden, der strafrechtliche sowie zivilrechtliche Teil. Anfangen tut eigentlich beides mit einer Anzeige, nur die Staatsanwaltschaft kann vom ISP den Anschlussinhaber einer IP-Adresse ermitteln, einer potentieller Zivilkläger (=Medienindustrie….) kann dann über die Akteneinsicht die selben Infos erhalten. Dort drüben sind die Auswirkungen einer Wohnungsdurchsuchung sehr plastisch beschrieben, ich versuche hier die mir gegebenen Informationen mäglichst sachlich wiederzugeben:
Durchsuchung:
- Höflich bleiben (die Polizisten sind dies dann idR auch)
- Durchsuchungsbefehl durchlesen (Zeuge oder Beschuldigter? Umfang der Anordnung?)
- Möglicherweise das Objekt von Interesse zeigen (dann gibt es potentiell weniger Beifunde wie geklaute Filme, Musik, Programme – auch Al Capone wurde nicht wegen Mord sondern wegen Steuerhinterziehung verknackt)
- Der Beschlagnahmung nicht zustimmen, sonst ist keine richterliche Überprüfung möglich
- gegebenenfalls den Anwalt anrufen, dies darf nicht von der Polizei verhindert werden
Abmahnung:
- Nicht einfach Frist verstreichen lassen
- Im Fall des Tor-Servers: Telemedienanbieter sind für die Inhalte _nicht_ verantwortlich, wenn die Angebote nicht mit der Intension rechtswidriges zu ermöglichen da sind
- Normalerweise verpuffen Abmahnungen im nichts, wenn der Empfänger zeigt, dass er sich wehrt – auch die bekannten Abmahner scheuen negative Presse
Allgemein gilt, dass der Betrieb eines Anonymisierungsdienstes nicht illegal ist, allerdings ist die Chance gegeben, ins Visier der Justiz zu geraten, sollte einmal ein Server oder ähnliches einkassiert werden, ist mit der Rückgabe in einem normalen Zeitraum nicht zu rechnen.
Daraus folgt für mich, dass ich einerseits meine Umzugskisten durchschaue und alles entsorge an dezentralen Sicherheitskopien was ich so finde und mir ein Sicherungskonzept für mein Server überlege – da läuft zu viel drauf als dass ich drauf verzichten möchte.
Wenn irgendwer den YaCy-Peer von mir vermißt: Da ist die rechtliche Situation bei weitem besser, es gibt etliche Urteile, dass Suchmaschinenbetreiber für die Inhalte nicht verantwortlich sind, wenn sie gewährleisten können, dass bei Bekanntwerden etwas illegales dieser Teil aus dem Suchindes gelöscht wird – das kann ich umsetzen, kein Problem (v.a. weil dieser Teil des Indexes noch auf zwei anderen Peers im YaCy-Netz gespeichert ist…)
So, noch knapp 2,5 Stunden, wir lesen uns.
Update Inzwischen ist es 06:20, ich sitze im Büro und habe schon eine handvoll Debians upgedatet. Eins ist sicher: Ich gehe heute nach sechs Stunden und werde V19 der Software from Hell erst morgen installieren anstatt heute abend…