In der gesamten Diskussion rund um kastrierte Internetanschlüsse (Drosselung, Zwangsproxy, Filterung, gesperrte Ports, …) gibt es – denke ich – eine erstaunlich einfache Lösung:
Auf europäischer wie auch auf Bundesebene werden viele Produktbezeichnungen definiert, ein Beispiel für die EU ist Saft/Nektar, aktuell wurde in Deutschland dem Hersteller Hexal gerichtlich verboten ein Produkt „Akut“ zu nennen, welches nicht schnell wirkt.
Wie wäre es denn, wenn das Produkt „Internetzugang“ definiert wird? Beispielsweise mit den Randdaten, dass weder gedrosselt werden darf noch ein Proxy zwischengeschaltet wird. Anbieter, welche Verträge anbieten, die nicht der Definition von Internetzugang entsprechen dürfen diesen dann auch nicht mehr als solchen bewerben (Internetähnlicher Zugang mit Web-Zugriff wäre das dann wohl bei einer HTTP-Proxy-Zwangsbeglückung…) – sobald einer der Anbieter ausschert gibt es das wunderbar marktkonforme* Instrument des Wettbewerbsrechts.
Konkurrenten und Verbraucherschutzzentralen dürften ihre Freude daran haben, falsch ausgezeichnete Produkte mit Unterlassungserklärungen und Klagen gegen falsch ausgezeichnete Produkte vorzugehen – nach einiger Zeit (wahrscheinlich Jahre, aber das ist fast egal) dürfte es für Kunden recht einfach werden, Internetzugänge von kastrierten Anschlüssen zu unterscheiden. Vielen Verbrauchern dürfte es egal sein, sobald nur Facebook und Youporn funktioniert, allerdings ist dann endlich wieder ein Stück Transparenz vorhanden.
*) Das Merkel will ja eine marktkonforme Demokratie. Diese Person ist so widerlich.