Am 15. September ist es so weit: In Bayern wird gewählt: Landtags- und Bezirkswahlen sowie Volksentscheide zu fünf Landesverfassungsänderungen.
Vom Bezirkstag hörte ich zum ersten Mal (NOCH eine Ebene für Politiker? Was machen die eigentlich?) und bei beiden XX-Tagswahlen tritt Die PARTEI bedauerlicherweise nicht an.
Die Verfassungsänderungen sind so lala – 1 und 2 (Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen sowie Ehrenamt) sind unterstützenswert aber werden kaum Änderungen bringen, 5 (finanzielle Ausstattung von Gemeinden) ist ganz interessant, Aufgaben (und damit auch der Ressourceneinsatz) auf möglichst niedriger Ebene zu erbringen finde ich sinnvoll.
3 (Mitbestimmung des Landtags bei EU-Gesetzgebungen, bei denen die bayerische Regierung Mitsprache hat) sehe ich eher zwiespältig: Die EU hat ein massives Demokratiedefizit, aber der Weg EU-Institutionen -> Bundesregierung -> Bundesrat -> bayerische Staatsregierung -> (gewählter) Landtag hilft in keinster Weise, dieses Manko zu beheben. Die Informationspflicht ist eine feine Sache (wie gut das funktioniert sieht man aber bei Regierung/Geheimdiensten und dem Parlamentarisches Kontrollgremium, doch Landesgesetze mit Einfluss auf das Abstimmungsverhalten der bayerischen Regierung im Bundesrat kommen mir etwas gezwungen demokratisch vor.
Die 4. Änderung (Schuldenbremse) ist eine Katastrophe – ein ausgeglichener Haushalt ist sicherlich kein schlechtes Ziel, aber wer (und vor allem: wer nicht) von einer uferlosen Austeritätspolitik profitiert ist sehr schön im EU-Umfeld an Portugal und Griechenland zu sehen. Kleiner Tipp: Es sind nicht die Normalverdiener.
Nun ja.
Ich bin ja dafür, statt Wahlen (Politiker lügen. Immer. Berufspolitiker noch extremer.) verpflichtende Lotterien durchzuführen: Jede Person mit aktivem Wahlrecht in einer Wahl wird in eine Lostrommel geworfen, die Gewinner sind gesetzlich gezwungen, die Position (mit allen Vor- und Nachteilen) anzunehmen. Bei Vollzeitstellen (Landtag, Bundestag, EU-Parlament u.ä.) mit Regelungen analog zur Elternzeit (d.h. Freistellung von abhängig Beschäftigten), bei Teilzeitparlamenten (Stadt- und Landtagstage z.B.) müsste das ähnlich geregelt werden wie bei Mitgliedern von freiwilligen Feuerwehren und ähnlicher Organisationen, bei denen Arbeitgeber nur wenig Handhabe haben, die Teilnahme zu verweigern.
Damit wäre der behördliche Unterbau zwar noch mächtiger (sieht man am Verteidigungsministerium, der Chef oben wird ja anscheinend von seinen beamteten Bürokraten über nichts informiert), aber schlimmer kann es kaum werden und es würden einem etliche widerliche Gestalten erspart bleiben, die in Parteien nach oben gespült werden.