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Schwerste Kriminalität

Irgendwie ist mein Weltbild wohl anders, auf jeden Fall im Vergleich zur regierenden Klasse (Politiker und Sicherheitsbeamte).

BVerfG und EuGH haben die Vorratsdatenspeicherung gekippt, aus den Löchern kommen jetzt wieder die gekrochen, die etwas von „Verfolgung schwerster Kriminalität“ blubbern, aktuell die Verräterpartei*.

Ich verstehe unter schwerster Kriminalität Straftaten, die vor einem Schwurgericht verhandelt werden müssen – dies umfasst die in GVG § 74 (2) aufgelisteten Verbrechen. Unter dieser schwersten Kriminalität verstehe ich nicht Betrug wie den Enkeltrick (Was Polizeifunktionäre ständig als Argument für die VDS anführen), Verbreitung von Kinderpornographie (Der Gesetzgeber sieht dafür eine Haftstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren vor, wie kann das „schwerste Kriminalität“ sein?) oder Wischiwaschi-Anschuldigungen wie Bildung einer terroristischen Vereinigung (Passt auch gut zu Gefährder, eine Einordnung, die Schäuble erfunden hat).

Ich glaube ich habe ein Recht darauf, nicht belogen zu werden. Und es ist gelogen, wenn ständig als Argument „schwerste Straftaten“ genannt wird, dieser Begriff aber nicht definiert wird. Meine Definition (Schwurgerichtszwang) mag falsch sein, aber sie liegt offen auf dem Tisch – weite Teile der Legislative und praktisch die gesamte Exekutive fordern unter Schlagworten, ohne diese jemals zu erläutern. Und wie gut der Schutz durch den Richtervorbehalt funktioniert haben wir kürzlich erst bei den RedTube-Abmahnungen gesehen…

*) CDU/CSU stehen für mich weit außerhalb des Rahmens der fdGO, aber der SPD nehme ich solche Ausreißer wider besseren Wissens immer noch übel.

Von renke

IT-Ratte (oder Systemadministrator), hat nen neues Spielzeug gekriegt und wird die "Genese" des Servers hier bebloggen.

21 ist nur die halbe Wahrheit.